Einzuhaltende Verhaltensregeln
- Nicht erlaubt sind: Setzkescher, Köderfische u. Fischfetzen, Anfüttern, jegliches "reißen"
- Unterfangkescher zum Landen von Fischen ist Pflicht
- Gefangene Fische sind zu "Keschern", sofort zu "Betäuben" dann "Abzustechen" und erst danach den Haken zu lösen
- Jeder Fisch am Haken musss angelandet werden.
- Beim Verlassen des Angelplatzes ist die Angel aus dem Wasser zu nehmen.
- Faires Verhalten und Rücksichtnahme ist selbstverständlich
- Den Anweisungen der Mitglieder/Kontrolleure ist Folge zu leisten
- Fische sind nicht ausgenommen zum Wiegen zu bringen
- Der Angelplatz ist sauber zu verlassen
- Fische sind ausschließlich am Schlachtplatz auszunehmen der danach sauber zu verlassen ist.
- Das Angelgerät muss sich in einem einwandfreien und tauglichen Zustand befinden und auf korrekte Hakengröße ist zu achten.
- Gäste haben sich bei den diensthabenden Aufsichtspersonen an der Fischerhütte anzumelden, bevor diese zum Fischen beginnen.
- Gefangene Fische sind nicht übertragbar. D.h. die vom Angler gefangenen Fische sind nur diesem zuzurechnen, der den Fisch gefangen hat und dürfen nicht einem anderen weitergegeben werden.
- Gefangene Fische sind ins Fangbuch nach Gattung, Gewicht und Stückzahl einzutragen.
- Gefangene Fische sind so lange offen und in zugewiesenen Eimern am Platz zu zeigen und erst nach dem Wiegen und dem Bezahlen bei Nichtmitgliedern in mitgeführte Kühlboxen oder Behältnisse zu überführen
- Beim Sonntagsfischen beginnt die Angelzeit um 08.00 Uhr und endet unaufgefordert um 12.00 Uhr.
- Das Fischen in den Weihern 2-4 bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Vorstandschaft und ansonsten untersagt.
Regeln bezüglich Fischen
- Das Betreten der Anlage ist nur unter Aufsicht von Mitgliedern gestattet.
- Das Nutzen von Vereinseigenen Ausstattungen wie offener Grill und Drehgrill sind nur in Abstimmung und der Genehmigung durch den Vorstand genehmigt. (Informationspflicht)
- Private Feste und und spontane Treffen sind nur nach Rücksprache und Genehmigung durch den Vorstand erlaubt
- Mitglieder sind berechtigt unbekannte Personen zu kontrollieren und deren Personalien festzustellen.
- Nach der Nutzung der Einrichtungen wie offener Grill, Drehgrill und Anglerhütte sind diese sauber zu hinterlassen.
- Jeder anstehende Müll bei Benutzung der Einrichtungen sind von den Nutzern selbst wieder mitzunehmen (Ausnahme hiervon sind Veranstaltungen vom Verein selbst)
- Illegale Angler (Schwarzfischer) werden der Poizei gemeldet und erhalten eine Anzeige wegen unerlaubten Fischen und Hausfriedensbruch.
- Reparaturen und Instandhaltung sind nur in Abstimmung und Genehmigung mit der Vorstandschaft erlaubt.
- Das gilt auch für die Entfernung und das Schneiden von Büschen, Sträuchern und Bäumen.
- Im offenen Grill ist das Verbrennen von Müll nicht gestattet und ist daher zu unterlassen
- Der Betrieb des Rasenmähers ist nur Befugten gestattet
- Die Eltern von Jugendlichen und Kindern haften für Ihre Kinder
- Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den Parkflächen nicht jedoch auf der Wiese oder auf den Dämmen erlaubt.
- Die Anlage wird zum Schutz von illegalen Handlungen Video überwacht, die beim Betrieb zeitweise ausgeschaltet wird. Jeder der das Gelände betritt stimmt der Erfassung durch die Videoanlage zu.
Regeln bezüglich der Anlagennutzung
Ein Verstoß gegen die genannten Regeln stellt ein Vereinswidriges Verhalten dar, was zum Ausschluss aus dem Verein wie auch ein ausgesprochenes Betretungs- und Platzverbot nach sich ziehen kann.
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